Wir machens möglich ...

Die Marktgemeinde Wies ist in Bezug auf den Ausbau des bzw. die Herstellung von Internetverbindungen mittels Glasfaser bereits seit dem Jahr 2018 die Vorreiter- und Vorzeigegemeinde und auch die erste Gemeinde, die Ihren BürgerInnen einen funktionierenden Glasfaseranschluss bis an die Grundstücksgrenze liefern kann.

Viele Gemeinden in der Steiermark haben sich entschieden in die Zukunft zu investieren.

Um als Wirtschafts- und Wohnstandort attraktiv zu bleiben, entwicklen wir unseren Ausbau ständig weiter.

Unsere Meilensteine seit dem Jahr 2018 sind bis heute:

47km

beträgt die aktuelle Netzlänge

170km

Glasfaserhauptkabel und Hauseinführungskabel wurden verlegt

83

Verteiler wurden gesetzt

9300km

Glasfaser sind eingeblasen

3Pop

(Serverräume) in Wies, Wernersdorf und Steyeregg wurden errichtet

450

Anschlüsse sind derzeit aktiv

3500000

wurden bis dato investiert


 

Wenn das alleine keine überzeugenden Argumente sind, wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter in der Marktgemeinde Wies Tel. 050 3465 113 oder 050 3465 114
Diese prüfen die Anschlussmöglichkeit für Ihren gewünschten Anschluss im Ausbaugebiet, und geben Ihnen gerne nähere Auskünfte.

Sollten Sie einen bestehenden Internetvertrag bei der Marktgemeinde Wies vorweisen können, schenkt Ihnen die Marktgemeinde die laufenden Kosten für die ersten 2 Monate Ihres neuen Glasfaseranschlusses.


Informationen zu den Anschlussmöglichkeiten

Grundsätzlich sollte jeder Haushalt einmal die Möglichkeit für einen kostengünstigen Anschluss - ohne Anschlussgebühren erhalten. Hier ist darauf zu achten, dass dieser kostenlose Anschluss nur einmalig im Aktionszeitraum bis zur Fördereinreichung eines Abschnittes erfolgen kann. Nach dem Aktionszeitraum können keine Förderungen in Anspruch genommen wer den, wodurch ein späterer Anschluss kostenpflichtig wird. Zukünftig gibt es auch die Möglichkeit ohne Providervertrag einen Anschluss herzustellen.
a) Aktiver Anschluss (mit Providervertrag)
Die Gemeinde gräbt bis an Ihre Grundstücksgrenze.
Das Material bis ins Haus wird zur Verfügung gestellt (Das Material beinhaltet das Einblasen und die Indoorkabelbox).
Die Grabungsarbeiten auf der Liegenschaft, welche über eine Länge von 100 lfm zur Grundstücksgrenze hinausgehen, übernimmt die Gemeinde, für die Wiederherstellung ist der Liegenschaftseigentümer verantwortlich.
Die Anschlusskosten mit Providervertrag im Rahmen eines Förderprojektes betragen € 0,-
b) Passiver Anschluss (ohne Providervertrag)
Die Gemeinde gräbt bis an die Grundstücksgrenze. Das Material wird bis ins Haus zur Verfügung gestellt (inkl. Einblasen eines Standardkabels).
Anschlusskosten ohne Providervertrag innerhalb des Aktionszeitraumes: € 750,- inkl. Ust.
a) Aktiver Anschluss bei Neubauten von Wohngebäuden und Betriebsstätten
Der Anschlusswerber gräbt bis zur Anschlussmöglichkeit (Hauptleitung) und trägt die Wiederherstellungskosten außerhalb der eigenen Liegenschaft.
Die Aufgrabungsrichtlinien der Marktgemeinde Wies sind einzuhalten.
Das Material wird bis ins Haus zur Verfügung gestellt (inkl. Einblasen eines Standardkabels und Bereitstellung eines Indoorkabels).
Die Anschlusskosten mit Providervertrag bei Neubauten betragen € 0,-
b) Aktiver Anschluss (mit Providervertrag) bei Bestandsgebäude
Der Anschlusswerber gräbt bis zur Anschlussmöglichkeit (Hauptleitung) und trägt die Wiederherstellungskosten außerhalb der eigenen Liegenschaft.
Hierbei sind die Aufgrabungsrichtlinien der Marktgemeinde Wies einzuhalten.
Das Material bis ins Haus wird zur Verfügung gestellt (inkl. Einblasen und Indoorkabel).
Die Anschlusskosten mit Providervertrag nach der Bauphase betragen € 750,- inkl. Ust.
a) Leitung (Röhrchen) bis ins Haus ohne Einblasen
Der Anschlusswerber hat die Möglichkeit Grabungstätigkeiten bis zur Anschlussmöglichkeit (Hauptleitung) zu erledigen und trägt die Wiederherstellungskosten auch außerhalb der eigenen Liegenschaft. Die Aufgrabungsrichtlinien der Marktgemeinde Wies sind einzuhalten.
Sämtliche Materialkosten (LWL-Leitung, Muffe) und Arbeitskosten für den Zusammenschluss der Leitungen trägt der Anschlusswerber.
Der Zusammenschluss muss von einem befugten Unternehmen (Außendienst der Marktgemeinde Wies) durchgeführt werden und ist vorab mit der Gemeinde abzustimmen. Anschlusskosten: € 0,-
b) Nachträgliches Einblasen der Glasfaserleitungen
Ein nachträgliches Einblasen einer Standardleitung ist nur Providervertrag möglich. Anschlusskosten: € 750,- inkl. Ust.
  • Auf öffentlichem Gut ist eine Mindestgrabungstiefe von 0,70 m einzuhalten und gelten auf Verkehrsflächen die übrigen Aufgrabungsrichtlinien der Marktgemeinde Wies
  • Für die ordnungsgemäße Herstellung der Grabung auf Privatgrund, einschließlich der Leerverrohrung und Mauerdurchführung bzw. Wiederherstellung übernimmt die Marktgemeinde Wies keine Haftung.
  • Für Eigengrabungen durch den Grundstückseigentümer bis zur Hauptleitung für den gesamten Hausanschluss übernimmt die Marktgemeinde Wies keine Haftung.
  • Zusammenschlüsse von Leitungen müssen von einem befugten Unternehmen durchgeführt werden und sind vorab mit der Gemeinde abzustimmen.
  • Aufgrabungsrichtlinien
Wir stehen auch telefonisch unter 0503465-113 oder 0503465-114 oder unter office@wies.online zur Verfügung!

Weitere Info

Um einen funktionierenden Betrieb des Glasfasernetzes zu gewährleisten, und auch das highspeed internet der Marktgemeinde Wies nutzen können senden Sie den ausgefüllten Aufschließungsantrag an office@wies.online oder melden Sie sich direkt telefonisch.

Die Marktgemeinde Wies verlegt die Leerverrohrung bis zu Ihrer Grundstücksgrenze kostenlos. Sollte eine Mauerdurchführung erforderlich sein, so ist diese vom Anschlusswerber selbst durchzuführen. Die Marktgemeinde Wies stellt einen Monteur für die ordnungsgemäße Verlegung der Rohrmaterialien (ohne Mauerdurchführung) zur Verfügung. Das Einblasen der Lichtwellenleiter wird terminlich mit anderen Haushalten abgestimmt und Sie werden telefonisch kontaktiert.

Zusatzinformationen

1FttH Ausstattung der einzelnen Objekte
W-LAN
Jede Wohneinheit erhält einen W-LAN fähigen Glasfaser-Router zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Router besitzt alle nötigen Features, um ein Heimnetzwerk über WLAN als auch über LAN-Kabel zu betreiben.
2EDV Verkabelung

Die hausinterne EDV Verkabelung (CAT x) obliegt dem Kunden/Bauträger. Die EDV-Verkabelung kann von Ihrem Router bis in einen beliebigen Raum selbst verlegt werden, hierzu wird jedoch empfohlen mit einem Elektrounternehmen Ihrer Wahl Rücksprache zu halten.

Für etwaige Fragen steht Ihnen heimische Elektrounternehmen und EDV-Unternehmen zur Verfügung. www.wies.at
3Eigentumsvorbehalt und Eigentumsgrenze
Die zur Verfügung gestellten Komponenten verbleiben im Eigentum der Marktgemeinde Wies bzw. vom Provider.
Jeder Nutzer von einem Glafaseranschluss hat Sorge über die Wartung sowie den Umgang mit der Verkabelung im Gebäude zu tragen.
4Tiefbau und Glasfasermaterialien
Bei technischer Verfügbarkeit des Glasfaseranschlusses werden die Tiefbau- und Verlegearbeiten für die Hauptanbindung seitens der Marktgemeinde Wies bis an die Grundstücksgrenze durchgeführt.
Grabungs- und Verlegearbeiten auf dem eigenen Grundstück sind selbst zu tragen.
Sämtliche Glasfaser-Materialien werden Ihnen zu Verfügung gestellt. (direkter Weg zum anzubindenden Objekt/Technikraum). Diese Arbeiten können von den Projektpartnern angeboten und auch ausgeführt werden.
5Einjetten und Spleißen der LWL Kabel
Das Einblasen der Lichtwellenleiter wird terminlich mit anderen Haushalten abgestimmt und Sie werden telefonisch kontaktiert.
6Passive und aktive LWL-Komponenten und Materialien

Sämtliches Leerrohr- und Glasfaser-Kabelmaterial, welches die Anbindung an das Glasfasernetz der Marktgemeinde Wies ermöglichen, wird bis zum definierten WLAN Übergabepunkt (LWL Übergabebox bei Hauseinführung, Wohnungen) zur Verfügung gestellt (direkte Wegstrecke).

Ausgehend von der Hauseinführung obliegen die Verlegearbeiten der Leerschläuche und Kabel im Objekt selbst dem Kunden auf eigene Kosten und durch eigene Professionisten.

Die Anschlusskosten beinhalten alle Grabungs- und Errichtungskosten bis an die Grundstücksgrenze. Grabungsarbeiten auf dem eigenen Grundstück und sämtliche Inhouse-Verlegearbeiten müssen vom Kunden selbst übernommen werden.

Das benötigte Leerrohr- und Glasfaser-Kabelmaterial wird vom Bauunternehmen bis zur Übergabebox (direkte Weg) gestellt.

7Aufgrabungsrichtlinien der Marktgemeinde Wies
  • Auf öffentlichem Gut ist eine Mindestgrabungstiefe von 0,70 m einzuhalten und gelten auf Verkehrsflächen die übrigen Aufgrabungsrichtlinien der Marktgemeinde Wies
  • Für die ordnungsgemäße Herstellung der Grabung auf Privatgrund, einschließlich der Leerverrohrung und Mauerdurchführung bzw. Wiederherstellung übernimmt die Marktgemeinde Wies keine Haftung.
  • Für Eigengrabungen durch den Grundstückseigentümer bis zur Hauptleitung für den gesamten Hausanschluss übernimmt die Marktgemeinde Wies keine Haftung.
  • Zusammenschlüsse von Leitungen müssen von einem befugten Unternehmen durchgeführt werden und sind vorab mit der Gemeinde abzustimmen.

FAQ

1Was ist Glasfaser?
Wenn im Zusammenhang mit Breitband von Glasfaser gesprochen wird, so sind damit haardünne Datenleitungen gemeint, deren Kern aus flexiblem Glas bestehen.
Die Datenübertragung erfolgt über optische Signale. Man spricht daher auch von Lichtwellenleitern (LWL). Die Glasfasern selbst sind Teil der passiven Infrastruktur eines Telekommunikationsnetzes.
2Wozu wird schnelles Internet gebraucht?
Wer einen zweistündigen Full-HD-Film herunterlädt, braucht dafür etwa bei einer Bandbreite von 16 Mbit/s mehr als zwei Stunden, bei 30 Mbit/s hingegen nur mehr gut eine Stunde, bei 80 Mbit/s nicht einmal mehr eine halbe Stunde.
Relevant ist die Bandbreite auch beim Video-Streaming: Netflix empfiehlt beispielsweise für HD-Inhalte 5 Mbit/s. Läuft dann im gleichen Haushalt nebenbei ein Download und vielleicht auch eine Videokonferenz, kann es schnell eng werden mit der Verbindung.
3Welche Vorteile hat Glasfaser?
Mit Verbindungen via Glasfaser sind um ein vielfaches höhere Übertragungsraten über größere Entfernungen möglich als mit herkömmlichen Kupferleitungen, Funklösungen oder mit LTE. Zudem werden Störfaktoren verringert und es findet kein Unterschied zwischen Up- und Download statt, wodurch symmetrische Geschwindigkeiten erreicht werden können. Funknetze stellen ein sogenanntes „Shared Medium“ dar.
Das heißt, dass die senderseitig-verfügbare Bandbreite sich auf die Anzahl der verbundenen Kunden aufteilt. Nutzen viele Kunden gleichzeitig das Netz, kann es zu spürbaren Geschwindigkeitseinbußen kommen.
4Bei FTTH bekommt jeder Kunde das, was er auch bestellt hat!
Mit einem Glasfaseranschluss bekommt man praktisch die beste, momentan verfügbare Internet-Zugangstechnologie – und ist somit für die kommenden Jahrzehnte bestens gerüstet.
5Wofür steht FTTH / FTTB / FTTC?

FTTH ist die Abkürzung von Fiber To The Home – also die Verlegung der Glasfaser bis in die Wohnung/ bis ins Haus. Sie stellt die derzeit beste Internetversorgung für Konsumenten dar.

FTTB steht für Fiber To The Building. Hierbei wird das Glasfaser bis zum Haus oder in den Keller eines Mehrparteienhauses gelegt. Von dort kann die Inhouse Verkabelung über andere Medien (z.B. Koaxialkabel) realisiert werden.

FTTC Fiber To The Curb ist als Übergangstechnologie zu sehen. Dabei wird ein Straßenverteiler mit Glasfaser versorgt. Die Anbindung vom Verteiler zum Kunden (Last Mile) wird über bestehende Kupferverkabelung realisiert.

6Glasfaser-Ausbaustufen
Nähere Information folgen in Kürze ….
7Was bedeutet flächendeckender Glasfaserausbau?

Der flächendeckende Glasfaserausbau im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wies bezeichnet den ganzheitlichen Breitbandausbau im forcierten Gebiet.

Dabei spielt die Versorgung aller Regionen/Gemeinden mit Breitbandinternet die zentrale Rolle. So sollen keine unterversorgten Bereiche und Ortsteile in der Gemeinde existieren und eine lückenlose Glasfaser-Infrastruktur errichtet werden.

8Wer ist zuständig, wenn das Internet nicht funktioniert?
Sollte eine Störung auftreten, wenden Sie sich als Kunde immer direkt an Ihren Anbieter. Der Anbieter stellt Ihnen dafür Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
9Wie kann ich Internet bestellen?
Den direkten Zugang zu Ihrem Glasfaserinternetanschluss finden Sie unter Allgemeine Informationen – Providerliste.

Übersichtskarte geplanter Breitbandausbau 2023-2025

Den Übersichtsplan über den geplanten Breitbandausbaus 2024-2025 können Sie hier downloaden:

Übersichtsplan jetzt downloaden

Übersichtskarte Gesamt Breitbandausbau

Den Übersichtsplan über den gesamten Breitbandausbaus 2023 können Sie hier downloaden:

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    Tel.: +43 50 3465 100
    E-Mail: office@wies.online